Beglaubigte Übersetzung

Neben der Übersetzung von Verträgen und Patenten fertigen wir auch beglaubigte Übersetzungen an.

Was bedeutet das? Eine beglaubigte Übersetzung wird von einem beeidigten Übersetzer angefertigt und kann deshalb z.B. vor Gericht verwendet werden. Oftmals müssen zum Beispiel Geburtsurkunden, Zeugnisse oder Scheidungspapiere mit Beglaubigung übersetzt werden. Die Übersetzung ist zusammen mit der dazugehörigen Apostille des Übersetzers rechtskräftig und wird von allen deutschen Gerichten anerkannt.

Der jeweils zuständige Übersetzer versieht die übersetzte Version Ihrer Urkunden oder Dokumente mit seinem Dienststempel, der die Echtheit der Übersetzung bestätigt.

Um eine beglaubigte Übersetzung anfertigen zu können, sind wir vom Landgericht dazu angehalten, nur anhand von Originaldokumenten zu übersetzen. In Ausnahmefällen, z.B. wenn Originaldokumente abhanden gekommen sind, fertigen wir auch beglaubigte Übersetzungen von (amtlich beglaubigten) Kopien an.

Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung, zum Beispiel ins Englische? Dann melden Sie sich bei uns! Wir erstellen Ihnen gern einen für Sie unverbindlichen und kostenlosen Kostenvoranschlag. Bei Fragen stehen wir Ihnen telefonisch (werktags: 9 - 17 Uhr) oder per E-Mail jeder Zeit gern zur Verfügung.

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